VETTER: 202 Kabelverlegerollen und Montagegeräte
Kabelverlegerollen und Montagegeräte 323765 M 60S 10-60 6-32 700/630/600 54,00 323110 Netzteil 24/230 Volt an M Zähler 110/110/90 1,00 Rollenbogen Rollenbogen zum Abspulen von Kabel-Trommeln aus oberen Etagen der Regale. Zum Anbau an alle Kabel-Längenmessmaschinen Typen M und MZ. Stahlrollen D 25. • Type RB 4090 u. 6090 - 90° Umlenkung zum Abspulen aus oberen Regaletagen, 15 Stahlrollen. Code Type Zu K-D Durchl. Bog. L/B/H mm kg 322783 RB 4090 M/MZ 40 max. 40 45x45 90° 400x180x380 10,10 3227831 RBS 4090 M/MZ 40/40S max. 40 45x45 90° 400x180x380 10,50 322781 RB 6090 M/MZ 60 max. 60 65x65 90° 450x200x500 30,50 Konformitätsbewertung für Längenmessmaschinen M/MZ 20-60 /S Seit dem 1. November 2016 ist die neue EU-Richtlinie 2014/32/EU (MID) endgültig anzuwenden und findet im Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV) die Umsetzung in deutsches Recht. Neben dem korrekten Messen von Längen wurden die Anforderungen an die Protokollierung, Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit der Messungen deutlich erhöht. Die wesentliche Änderung liegt dabei in der Forderung nach einer dauerhaften und verfälschungssicheren Speicherung aller Messungen. Konkret verlangt der Gesetzgeber, dass Informationen zu jeder Messung sicher, dauerhaft und unveränderbar abgespeichert werden müssen. Relevant sind dabei neben der eigentlichen Länge auch Datum und Uhrzeit der Messung sowie Informationen über das verwendete Messgerät. All diese Daten sind über eine eindeutige und einmalige Kennung zu identifizieren, mit dem Ziel einer durchgehenden Rückverfolgbarkeit jeder Messung. Dies bedeutet, dass nur noch Maschinen in Verkehr gebracht werden dürfen, die diese Anforderung erfüllen und durch eine Konformitätsbewertungsstelle (z.B. PTB oder Eichamt) im Zuge einer Konformitätsbewertung abgenommen wurden. Die erfolgreiche Bewertung der Messgeräte wird durch die ausgestellte Konformitätserklärung des Herstellers (z.B. Vetter) bestätigt und hat europaweit Gültigkeit. Für Firmen die Kabel im geschäftlichen Verkehr an Dritte verkaufen möchten, ergibt sich daraus, dass zukünftig nur noch Längenmessgeräte bezogen werden dürfen, die diese Forderungen erfüllen. Der Käufer einer Messmaschine mit Konformitätserklärung ist dabei verpflichtet, die Messmaschine unmittelbar nach dem Erwerb bei der für ihn zuständigen Stelle (in Deutschland unter www.eichamt.de ) anzumelden. Maschinen mit einer Konformitätserklärung gelten bis zum jeweils national geregelten Eichfristablauf als geeicht. Für Deutschland gilt, dass die Eichfrist für Maschinen im geschäftlichen Verkehr zwei Jahre beträgt. Bei Verwendung im Einzelhandel ist die Gültigkeit der Eichung dagegen nicht befristet. Unabhängig davon endet die Eichfrist unter anderem bei Überschreitung der Verkehrsfehlergrenze oder bei Beschädigung von Plomben/Versiegelung vorzeitig. Andere Länder können hierzu abweichende Regelungen haben. Diese sind den gültigen nationalen Gesetzen zu entnehmen. Bei Erlöschen der Konformitätsbewertung aufgrund oben genannter Gründe ist durch das zuständige Eichamt eine Nacheichung durchzuführen. Vor dieser Nacheichung ist eine Überprüfung, Justierung und Kalibrierung der Messmaschine durch ausgebildetes Personal zu empfehlen. Die Maschinen der neuen M-Baureihe von Vetter können, dank der durch das Eidgenössische Institut für Metrologie METAS in der Schweiz ausgestellten EU-Baumusterprüfbescheinigung, unabhängig von der Verwendung als Messgerät auf Spulmaschinen oder als Stand-alone-Lösung für den individuellen Einsatz, europaweit eingesetzt werden. Sie bieten für Käufer und Verkäufer von Kabeln die geforderte Einheitlichkeit, Sicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Gleichzeitig ermöglicht das modulare Konzept der neuen Baureihe auch den Einsatz im Direktverkauf oder für die rein interne Verwendung und rundet somit das gesamte Anwendungsspektrum im Bereich der Kabellängenmessung ab. Vetter GmbH Kabelverlegetechnik • Industriestraße 28 • D-79807 Lottstetten Tel.: +49 7745/9293-0 • Fax +49 7745/9293-499 • info@vetter-kabel.de • www.vetter-kabel.de 03.06.2020 - Seite 24/29 - 202
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