Spelsberg: Gesamtkatalog 2018

507 Technischer Anhang Prüfprotokoll Übergabe an den Endkunden Auszug aus den Festlegungen der Prüffristen der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3): Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel: Prüffrist 4 Jahre Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter: In stationären Anlagen 6 Monate, in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich Abnahme durch den Endkunden und Übergabe der funktionsferti- gen Anlage Als Abschluss der Inbetriebnahme erfolgt die Abnahme und Über- gabe an den Endkunden. Mit Auslieferung der dazugehörigen Enddokumentation, Prüfprotokolle und Übergabeberichte wird der Auftrag abgeschlossen. Es ist empfehlenswert einen Übergabebe- richt und ein Prüfprotokoll zu erstellen. Hier bietet sich der Vordruck des ZVEH an. Prüffristen Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden: 1. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung, vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elek- trofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. 2. In bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

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