Spelsberg: Gesamtkatalog 2018
499 Technischer Anhang Prüfungen und Prüfverfahren nach IEC-/EN-Standard Nachweis der Beständigkeit gegen schädliches Eindringen von Wasser DIN EN 60670-1: DIN EN 61439-1: DIN EN 62208: Die Prüflinge werden wie im bestimmungsgemäßen Gebrauch auf- gebaut und die eventuell vorhandenen Kabeldurchführungen mit Leitungen versehen. Anschließend werden die Prüflinge mit ihrer Schutzart (siehe IP-Code Seite 488) entsprechenden Wassermengen beaufschlagt. Das Eindringen von Wasser wird detektiert, indem der Innenraum des Prüflings mit saugfähigem Papier ausgelegt wird. Das Indikatorpapier wird unmittelbar nach der Prüfung begutachtet. Prüfungen und Prüfverfahren nach IEC-/EN-Standard Nachweis der Wärmebeständigkeit DIN EN 60670-1: Auf die Oberfläche des Gehäuses bzw. der Dose wird eine Stahlku- gel mit 5 mm Durchmesser und einer Kraft von 20 ± 2 N gedrückt. Diese Anordnung wird in einem Wärmeschrank errichtet und dort bei einer Temperatur von 125 ± 2 °C für eine Stunde belassen. Nach der abgelaufenen Zeit muss der Prüfling innerhalb von 10 Sekunden durch Eintauchen in ein Wasserbad auf Raumtemperatur abgekühlt werden. Der Nachweis ist erbracht, wenn der durch die Kugel hinterlassene Abdruckdurchmesser nicht größer als 2 mm ist. Nachweis der Festigkeit von Werkstoffen und Teilen DIN EN 60670-1: Mechanische Festigkeit von Dosen und Gehäusen DIN EN 61439-1: Korrosionsbeständigkeit von Schaltgerätekombinationen DIN EN 62208: Korrosionsbeständigkeit von Leergehäusen Start der Prüfung Ende der Prüfung Nachweis der Beständigkeit von Kunststoffen gegen übermäßige Wärme und Feuer DIN EN 60670-1: DIN EN 61439-1: DIN EN 62208: Die Beständigkeit wird anhand der Glühdrahtprüfung ermittelt. Der Prüfling wird für 30 Sekunden mit dem heißen Glühdraht in Berührung gebracht. Die Temperatur beträgt • 960 ± 15 °C für Teile, die stromführende Teile halten, • 850 ± 15 °C für Hohlwandteile, • 650 ± 15 °C für alle Anderen. Die Prüfung ist bestanden, wenn das Gehäuse nicht brennt bzw. glüht oder die Flammen bzw. das Glühen 30 Sekunden nach dem Entfernen des Glühdrahtes selbstständig erlöschen. Das unter der Prüfanordnung ausgebreitete Seidenpapier darf durch herabfallen- de Teile nicht entzündet werden.
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