Spelsberg: Gesamtkatalog 2018

496 • Schaltgeräte und Steuergeräte dürfen nur in Kästen untergebracht werden, die ausschließlich mit Schlüssel oder Werkzeug geöffnet werden können. Ausgenommen hiervon sind solche Teile, die vor gesehen sind, durch elektrotechnische Laien bedient zu werden. • Elektrische Betriebsmittel müssen mindestens der Schutzart IP44 entsprechen. • Jede elektrische Anlage muss eine eigene Einrichtung zum Trennen, Schalten und zum Schutz bei Überstrom haben, welche leicht zugänglich ist. • Gehäuse, die Gleichrichter und Transformatoren beinhalten, müs- sen angemessen belüftet werden, und die Öffnungen dürfen wäh rend des Betriebs nicht verdeckt sein. Besonders geeignet: Rote Reihe, Abox, Abox-i, RK, RKA, AK, AKi, GTi und die STV-Reihe. 2) VNB = V erteilungs N etz B etreiber 3) RCD = R esidual C urrent D evice (engl. sinngemäß Reststromschutzgerät) Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen z. B. auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse nach DIN VDE 0100-740 Wichtige Schutzanforderungen: • Die Nenn-Versorgungsspannung darf AC 230/400 V oder DC 440 V nicht überschreiten. • Ungeachtet der Anzahl von Stromquellen zur Stromversorgung dürfen Außenleiter und Neutralleiter der verschiedenen Strom- quellen hinter dem Speisepunkt nicht untereinander verbunden sein. Den Anweisungen des VNB 2 muss gefolgt werden. • Alle Endstromkreise für Licht, Steckdosen bis 32 A Bemessungs- strom und ortsveränderliche Betriebsmittel, die über flexible Kabel oder Leitungen mit einer Strombelastbarkeit bis 32 A angeschlos- sen sind, müssen zusätzlich mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD 3 ) mit einem Bemessungsdifferenzstrom = 30 mA geschützt werden. • Jede getrennte elektrische Anlage und jeder Verteilungsstrom- kreis, der eine Anlage im Außenbereich versorgt, muss mit seiner eigenen, leicht zugänglichen und richtig identifizierbaren Einrich- tung zum Trennen versehen sein. Technischer Anhang • Betriebsmittel, errichtet an oder über einer Anlegestelle, Lande- platz, Pier oder Ponton müssen gegen mechanische Beanspruchung (mittlere mechanische Beanspruchung AG2) geschützt sein. Der Schutz muss erreicht werden durch eine oder mehrere der folgenden Anfor- derungen: - Die Position oder der Standort der Betriebsmittel muss so aus- gewählt werden, dass Beschädigungen durch jede angemessene, vorhersehbare Beanspruchung vermieden werden. - Das Vorsehen eines örtlichen oder eines allgemeinen mechani- schen Schutzes - Betriebsmittel errichten in Übereinstimmung mit einem mini- malen Schutz für äußere mechanische Beanspruchung IK07. Besonders geeignet nach dem Speisepunkt: Abox-i, Abox XT, AK Air Kleinverteiler, AKi, GTi, TK-PC, TG-PC, STV, und die STG-Serie. 1) Kurzzeichen zur Klassifizierung äußerer Einflüsse nach DIN VDE 0100-510, Tabelle ZA.1 Übersicht über die Installationsbereiche Elektrische Anlagen von Wassersportfahrzeugen oder Hausboote, Marinas und ähnliche Bereiche nach DIN VDE0100-709 Wichtige Schutzanforderungen: • In Marinas müssen Betriebsmittel, errichtet an oder über einer Anlegestelle, Landeplatz, Pier oder Ponton entsprechend den äußeren Einflüssen, die auftreten können, wie folgt ausgewählt werden: Spritzwasser (AD4): IPX4 Strahlwasser (AD5): IPX5 Wellen (AD6): IPX6 • Betriebsmittel, errichtet an oder über einer Anlegestelle, Lande- platz, Pier oder Ponton müssen mit einem Schutz von mindes- tens IP4X ausgewählt werden, um das Eindringen von sehr kleinen Fremdkörpern zu verhindern (AE3). • Betriebsmittel, errichtet an oder über einer Anlegestelle, Lande- platz, Pier oder Ponton müssen geeignet sein für das Auftreten korrosiver Atmosphäre oder verschmutzter Stoffe (AF21). Wenn Kohlenwasserstoffe auftreten können, ist AF31 anzuwenden.

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