Spelsberg: Gesamtkatalog 2018
492 Technischer Anhang Beispiele: Wohnräume, Hotelzimmer, Dachböden, beheizte und belüftete Keller Übersicht über die Installationsbereiche Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz) unter Normbedingungen nach DIN VDE 0100-410 Wichtige Schutzanforderungen: Aktive Teile (Wechselspannungen größer 50 V und Gleichspannungen größer 120 V) müssen von Umhüllungen umgeben oder hinter Ab- deckungen angeordnet sein, die mindestens der Schutzart IP2X ent- sprechen. Horizontale obere Flächen von Abdeckungen oder Umhül- lungen, die leicht zugänglich sind, müssen mindestens der Schutzart IP4X entsprechen. Abdeckungen und Umhüllungen müssen sicher be- festigt sein und eine ausreichende Festigkeit und Haltbarkeit haben, um die geforderte Schutzart und einen ausreichenden Abstand zu aktiven Teilen unter den zu erwartenden Bedingungen des normalen Betriebes und bei Berücksichtigung der zutreffenden äußeren Einflüs- se aufrechtzuerhalten. Abdeckungen dürfen nur mit Hilfe von Werk- zeugen entfernt werden können. Alle els-Produkte erfüllen diese Anforderungen. Bereich 0 Bereich 1 Bereich 2 60 225 Elektrische Betriebsmittel müssen mindestens die folgende Schutzart haben: im Bereich 0 : IPX7; im Bereich 1 : IPX4; im Bereich 2 : IPX4. Diese Anforderung gilt nicht für Rasiersteckdosen-Einheiten nach DIN EN 61558-2-5 (VDE 0570-2-5), die im Bereich 2 errichtet sind und bei denen ein direktes Anspritzen beim Duschen unwahrscheinlich ist. Elektrische Betriebsmittel, die Strahlwasser ausgesetzt sind, z.B. für Reinigungszwecke in öffentlichen Bädern, müssen in den Bereichen 1 und 2 mindestens der Schutzart IPX5 entsprechen. Besonders geeignet: Abox-i, AK Air Kleinverteiler, AKi- und GTi-Gehäusesystem. 1) SELV = Safety Extra Low Voltage (engl. für Sicherheitskleinspannung) 2) PELV = Protective Extra Low Voltage (engl. für Schutzkleinspannung) Räume mit Badewanne oder Dusche nach DIN VDE 0100-701 Wichtige Schutzanforderungen: Die folgenden Schaltgeräte, Steuergeräte und Installationsgeräte sind in den Bereichen erlaubt: Bereich 0 - keine. Bereich 1 - Abzweigdosen und Anschlussdosen für die Versorgung von elektrischen Verbrauchsmitteln, die in den Bereichen 0 und 1 nach 701.55 erlaubt sind; - Installationsgeräte, einschließlich Steckdosen, von Stromkreisen, die geschützt sind durch Kleinspannung mittels SELV 1 oder PELV 2 mit einer Nennspannung, die AC 25 V oder DC 60 V nicht überschreitet. Die Strom- quelle muss außerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet sein. Bereich 2 - Installationsgeräte, ausgenommen Steckdosen; - Installationsgeräte, einschließlich Steckdosen, von Stromkreisen, die geschützt sind durch Kleinspannung mittels SELV 1 oder PELV 2 . Die Stromquelle muss außer- halb der Bereiche 0 und 1 errichtet sein; - Rasiersteckdosen-Einheiten nach DIN EN 61558-2-5 (VDE 0570-2-5); - Installationsgeräte, einschließlich Steckdosen für Be- triebsmittel der Signal- und Kommunikationstechnik, vorausgesetzt, solche Betriebsmittel sind geschützt durch Kleinspannung mittels SELV 1 oder PELV 2 .
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