LÜTZE: Maschinen- und Anlageninstallationstechnik
Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seilspulen der KABELTROMMEL GmbH & Co. KG in Köln (gültig für die Bundesrepublik Deutschland) § 1 Vertragsgegenstand Spulen im Sinne des Vertrages sind genormte Kabel- und Seilspulen der Größen 05 bis 28. Stützmaterialien und Spulenverschalungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. § 2 Vertragsabschluss Zwischen Kabeltrommel GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Köln (im folgenden KTG genannt), und den Beziehern von Kabeln oder Leitungen (im folgenden Besteller genannt) kommt mit dem Bezug beim Kabelwerk/Großhandel von Kabeln oder Leitungen auf KTG-gezeichneten Spulen im Zeitpunkt des Eingangs der Spulen beim Besteller oder der von ihm bezeichneten Empfangsstelle ein Vertragsverhältnis zu den nachstehenden Bedingungen zustande. § 3 Miete (1) für die Vermietung von Spulen der Typen 05 berechnet die KTG keine Miete, unter der Voraussetzung, dass diese innerhalb angemessener Zeit der KTG zurück gegeben werden. Bei der Verbringung dieser Spulen ins Ausland wird jedoch der jeweilige Pfandwert*) berechnet; die Verbringung ist der KTG zu melden. (2) Für Spulen der Größe 07 bis 28 gelten folgende Bedingungen: a) Für einen Zeitraum von 6 Monaten, gerechnet ab Lieferscheindatum des jeweiligen Lieferanten, wird keine Miete berechnet. Werden die Spulen nicht innerhalb von 6 Monaten zurückgegeben oder an die KTG schriftlich numerisch freigemeldet, so erhebt die KTG eine Spulenmiete. Diese beträgt vom 7. Monat an für jeden angefangenen Monat 15 % des Pfandwertes*) der Spulen. b) Für Spulen, die bis zum Ablauf von 12 Monaten nicht der KTG zurückgegeben oder schriftlich freigemeldet worden sind, wird statt der Miete der volle Pfandwert als Kaufpreis berechnet. Die KTG ist bereit, Spulen, die nach der vorerwähnten Frist, jedoch innerhalb von 3 Jahren zurückgesandt werden, zurückzunehmen. Sofern sich diese Spulen in ordnungsgemäßem Zustand befinden, vergütet die KTG 25 % des Pfandwertes. c) Die Berechnung erfolgt jeweils nach Rückkehr/Freimeldung der Spulen, spätestens jedoch nach Ablauf der Mietzeit von 12 Monaten. Die Umsatzsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zur Zeit der Rechnungsstellung hinzugesetzt. § 4 Gefahrtragung und Haftung des Bestellers Der Besteller trägt die Gefahr und haftet für alle Schäden an Spulen vom Zeitpunkt des Vertragsbeginns bis zu Übernahme der Spulen durch die KTG gemäß § 6, soweit sie nicht gemäß § 3, (2) b, käuflich erworben sind. § 5 Gewährleistung und Haftung der KTG (1) Die Haftung der KTG – gleich aus welchem Rechtsgrund – beschränkt sich auf die jeweiligen Ersatzleitungen im Rahmen der Deckung ihrer Haftpflichtver- sicherung, die im üblichen Umfang mit angemessenen Versicherungssummen für Sach- und Personenschäden abgeschlossen ist. (2) Eine weitergehende Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen. § 6 Spulenrücktransport (1) Der Besteller hat alle freigewordenen Spulen der KTG zur Veranlassung des Rücktransportes fortlaufend und unverzüglich schriftlich zu melden. Dieser wird durch die KTG innerhalb angemessener Frist veranlasst. (2) Die Frachtkosten für den Rücktransport übernimmt die KTG; für die Verladung bzw. für anfallende Verladekosten am Versandort ist der Besteller/Freimelder zuständig. (3) Alle Kosten, die durch nicht weisungsgerechten Rücktransport anfallen, sind vom Besteller zu tragen. (4) Soweit der Besteller Spulen ins Ausland verbracht hat, hat er den Rücktransport auf eigene Kosten zu veranlassen. § 7 Zahlungen Rechnungen der KTG sind spätestens 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnen wir – neben anfallenden Mahnkosten – Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. höhere uns entstehende Kosten aus der Zwischenfinanzierung des geschuldeten Betrages. § 8 Gerichtsstand – Sonstiges (1) Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Köln. (2) Die KTG ist auch berechtigt, Klage am Sitz des jeweiligen Bestellers zu erheben. (3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch bei einer Abänderung dieser Klausel. *) Die Pfandwerte richten sich nach den jeweils gültigen Bedingungen der KABELTROMMEL GmbH & Co. KG KABELTROMMEL GmbH & Co. KG Schanzenstr. 30 51063 Köln Tel.: 02 21/67 88-0 Fax: 02 21/67 88-205 www.kabeltrommel.de info@kabeltrommel.de 11.28 Bedingungen für die Überlassung von KTG Kabel- und Seilspulen
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