ILME: Mehrpolige Steckverbinder für industrielle Anwendung

20 TABELLE F.2. Luftstrecken für transiente Überspannungen [IEC 60664-1 Fassung 2.0 (2007-04)]. Falls die Luftstrecke kleiner ist als der für Fall A angegebene Wert, muss eine Stoßspannungsprüfung nachgewiesen werden. Im Vergleich zur alten Fassung wurde die Tabelle F.2 der Norm IEC 60664-1 geändert (bereits mit Variante 2). Insbesondere wurden die Spalten des Verschmutzungsgrades 4 entfernt und dessen Definition im Kapitel 6.2 wie folgt geändert: “Es muss der Status eines permanenten Durchgangs infolge von leitendem Staub, Regen oder Feuchtigkeit geprüft werden”. Für den Verschmutzungsgrad 4 entsprechen die Luftstrecken jenen des Verschmutzungsgrades 3, wobei die Mindestluftstrecke 1,6 mm beträgt. In Kapitel 6.3 wird festgelegt, dass “... die Abstände für die Oberflächenisolierung unter Bedingungen leitfähiger Verschmutzung nicht ermittelt werden können, wenn eine permanent leitende Verschmutzung (Verschmutzungsgrad 4) vorliegt. Bei einer vorübergehend leitfähigen Verschmutzung (Verschmutzungsgrad 3) kann die Oberflächenisolierung in der Verkleidung so geplant werden, dass ein permanenter Durchgang der leitenden Verschmutzung ausgeschlossen werden kann (z.B. durch Rieffelungen oder Rillen)”. Die fettgedruckt angegebenen Werte gelten normalerweise für Steckverbinder für den industriellen Einsatz. Sollte die Mindestluftstrecke der Komponente zwischen Teilen mit entge- gengesetzter Polarität vorgeschrieben sein, muss für diese Komponente keine Prüfung der Stehstoßspannung ausgeführt werden. Diese Prüfung wird zwecks Berücksichtigung der Verdünnung der Höhenluft (die vorgeschriebenen Werte beziehen sich auf 2000 m ü.d.M.) auf Meeresebene bei erhöhten Spannungen ausgeführt. Sollte die o.a. Strecke dagegen nicht eingehalten werden, kann nach positivem Abschluss der Prüfung die Erklärung zur entsprechenden Bemessungs-Stoßspannung ausgestellt werden. Die Angabe der Bemessungs-Stoßspannung ist in der Norm EN 61984 nicht zwingend vorgeschrieben. Sollte der Hersteller die Bemessungs-Stoßspannung angeben, ist die Prüfung der Mindestluftstrecken bis 2 000 m über dem Meeresspiegel 1 2 3 1 2 3 kV mm mm mm mm mm mm 0,33 2) 0,01 0,01 0,40 0,02 0,02 0,50 2) 0,04 0,04 0,60 0,06 0,2 3) 4) 0,8 4) 0,06 0,2 3) 4) 0,80 2) 0,10 0,10 1,0 0,15 0,15 0,8 4) 1,2 0,25 0,25 0,2 1,5 2) 0,5 0,5 0,3 0,3 2,0 1,0 1,0 1,0 0,45 0,45 2,5 2) 1,5 1,5 1,5 0,60 0,60 3,0 2,0 2,0 2,0 0,80 0,80 4,0 2) 3,0 3,0 3,0 1,2 1,2 1,2 5,0 4,0 4,0 4,0 1,5 1,5 1,5 6,0 2) 5,5 5,5 5,5 2,0 2,0 2,0 8,0 2) 8,0 8,0 8,0 3,0 3,0 3,0 10 11 11 11 3,5 3,5 3,5 12 2) 14 14 14 4,5 4,5 4,5 15 18 18 18 5,5 5,5 5,5 20 25 25 25 8,0 8,0 8,0 25 33 33 33 10 10 10 30 40 40 40 12,5 12,5 12,5 40 60 60 60 17 17 17 50 75 75 75 22 22 22 60 90 90 90 27 27 27 80 130 130 130 35 35 35 100 170 170 170 45 45 45 1) Diese Spannung ist: — für Funktionsisolierung: die höchste an der Luftstrecke zu erwartende Stoßspannung (siehe 5.1.5) — für Basisisolierung, direkt oder wesentlich beeinflusst durch transiente Überspannungen aus dem Niederspannungsnetz (siehe 4.3.3.3, 4.3.3.4.1 und 5.1.6): die Bemessungs-Stoßspannung des Betriebsmittels; — für andere Basisisolierung (siehe 4.3.3.4.2): die höchste Stoßspannung, die im Stromkreis auftreten kann. Für verstärkte Isolierung siehe 5.1.6. 2) Vorzugswerte, wie in 4.2.3 festgelegt. 3) Bei Leiterplatten gelten die Werte des Verschmutzungsgrades 1 mit der Ausnahme, dass, wie in Tabelle F.4 festgelegt, der Wert von 0,04 mm nicht unterschritten werden darf. 4) Die Mindestluftstrecken für die Verschmutzungsgrade 2 und 3 beruhen auf dem durch den Einfluss von Feuchtigkeit verminderten Stehvermögen der zugehörigen Kriechstrecken (siehe IEC 60664-5). 5) Für Teile oder Stromkreise innerhalb von Betriebsmitteln, die mit Stoßspannungen entsprechend 4.3.3.4.2 beansprucht werden, ist eine Interpolation der Werte zulässig. Durch die Verwendung der bevorzugten Reihe von Werten nach 4.2.3 wird jedoch eine Normung erreicht. 6) Die Abstände für Verschmutzungsgrad 4 sind gleich denen für Verschmutzungsgrad 3, mit der Ausnahme, dass die Mindestluftstrecke 1,6 mm beträgt. Steh-Stoßspannung in jedem Fall als Isolationsprüfung vorgeschrieben. Wenn der Hersteller diesen Nennwert nicht angeben sollte, ist alternativ eine Isolationsprüfung der Stoßspannung bei einer Netzfrequenz 50/60 Hz und mit einer Dauer von 60 s vorgeschrieben (Prüfung 4a nach IEC 60512), wobei die Werte hinsichtlich der Spitzenwerte der Prüfspannungen bei genormter Wellenform 1,2/50 μs reduziert werden können. Zu diesem Zweck führt die EN 61984 die nachstehende Tabelle zur Bezugnahme an: Bemessungs-Stoßspannung. Die vom Hersteller für den Steckverbinder angegebene Stoßspannung. Dieser Wert steht für die angegebene Festigkeitskapazität der Isolierung des Steckverbinders gegen Spannungsstöße [IEC 60664-1:2007, Definition 3.9.2, geändert]. Bemessungs-Stoßspannung. Der höchste Spitzenwert eines Spannungsstoßes mit vorgegebener Wellenform und Polarität, der die Isolierung nicht beschädigt. ANMERKUNG: Die Steh-Stoßspannung ist gleich oder höher als die Steh-Stoßspannung [IEC 60664-1:2007, Definition 3.8.1, geändert]. TABELLE 8. Prüfspannungen (EN 61984, Fassung 2.0 - 2009-06) Bemessungs-Stoßspannung Prüfspannungen Steh-Stoßspannung * Steh-Wechselspannung U ipm (eff. Wert) kV kV (1.2/50 µs) kV (50/60 Hz) 2000 m ü.d.M. Meeresspiegel 0,5 0,5 0,55 0,37 0,8 0,8 0,91 0,50 1,5 1,5 1,75 0,84 2,5 2,5 2,95 1,39 4 4 4,8 2,21 6 6 7,3 3,31 8 8 9,8 4,26 12 12 14,8 6,6 * Sollte das Prüflabor auf einer Höhe zwischen dem Meeresspiegel und 2000 m ü.d.M. liegen, ist eine Interpolation der Prüfspannung zulässig. ANMERKUNG: Dieser Tabelle liegen die Eigenschaften des nicht homogenen Feldes zugrunde (Fall A der Norm IEC 60664-1). Erforderliche Steh-Stoßspannung 1) 5) Fall A Nicht homogenes Feld (siehe 3.15) Verschmutzungsgrad 6) Fall B Homogenes Feld (siehe 3.14) Verschmutzungsgrad 6) MEHRPOLIGE STECKVERBINDER ❱ Normen ❱ CN i Normen

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