Bernstein: Gesamtprogramm Schalter- und Sicherheitstechnik
EX Produkte BERNSTEIN hat Schalter mit EX Zulassung zur Anwendung in gas- und staubgefährdeten Ex-Bereichen im Programm. Zulassungen für Gas„II G“ und Staub„II D“ nach DIN EN 60079-XX Nutzen Sie unser Ex-Schutz-Know-how für Ihre Anwendungen Was ist ATEX ? ATEX = Atmosphère explosible Die europäische Richtlinie 2014/34/EU regelt die Produktion und das Inverkehrbringen von Bauteilen für explosionsgefährdete Bereiche in der Europäischen Union. Durch die europaweit geltenden harmonisierten EN Normen kann so jedes durch eine Zertifizierungsstelle zugelassene ATEX- Produkt in der EU Anwendung finden. Die Zulassungsstellen außereuropäischer Länder wie Nordamerika, Russland usw. lehnen sich in den meisten Punkten an die ATEX relevanten Normen an, so dass auf Basis einer ATEX Zulassung diverse Zulassungen weltweit erwirkt werden können. Entsprechende länderspezifische Zulassungen sind auf Anfrage möglich. In welchen Bereichen kommen Geräte mit einer EX Zulassung zum Einsatz? Einsatzgebiete für Ex-geschützte Schalter sind u. a. Misch- und Verarbeitungsmaschinen in Bäckereien (Mehlstaubexplosionen) und in der Lebensmittelindustrie (Gewürzexplosionen). Nicht zu vergessen sind Abwasserschächte, Pumpwerke und Kläranlagen, in denen es zu sog.„Faulgasen“ und somit zu Explosionen kommen kann. Zu nennen ist auch die Abfallbeseitigungs- und Recyclingindustrie, in der diverse Staub- und Gasexplosionen stattfinden können. In der Autoindustrie und überall dort, wo mit Lacken und Farben gearbeitet wird (Lackierkabinen), gelten ebenso besondere Vorschriften. Die klassischen explosionsgefährdeten Industriezweige wie die Chemie-, Petrochemie-, pharmazeutische Industrie unterliegen ebenfalls den einschlägigen Vorschriften. Die Kohle, Gas und Öl produzierende und verarbeitende Industrie gehört selbstverständlich auch dazu. Aber auch mobile Geräte und Anlagen wie z. B. Staubsauger, Hubwagen, Ventilatoren usw., die in den oben genanten Bereichen zum Einsatz kommen, müssen eine entsprechende EX Zulassung vorweisen. Wir alle kommen früher oder später mit EX Produkten in Berührung. Wer ist wofür zuständig im Ex-Bereich? Der Geräte- oder Komponentenhersteller muss eine Baumusterprüfbescheinigung (ATEX Zulassung) für diese Geräte bzw. Komponenten erwirken. Auf Grundlage dieser Zulassungen und der Konformitätserklärung kann der Maschinenhersteller seine Systemzulassung erwirken. Der Hersteller einer Maschine oder Anlage, die im Ex-Bereich Anwendung findet, muss eine Systemzulassung für die von ihm in Verkehr gebrachte Maschine erwirken. Die gesamte Anlage muss einer Betrachtung unterzogen werden (aus mechanischer und elektrischer Sicht). Der Betreiber ist laut ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (ATEX137) verpflichtet, die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre zu vermeiden und einzuschränken (primärer Explosionsschutz). Wirksame Zündquellen sind ebenfalls zu vermeiden (sekundärer oder konstruktiver Explosionsschutz). Ebenso ist die Auswirkung einer möglichen Explosion auf ein unbedenkliches Maß zu beschränken (tertiärer Explosionsschutz). Über seine Maßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen ist ein Explosionsschutzdokument anzufertigen. Zu unserem aktuellen EX bescheinigtem Produktportfolio gehören neben Fußschaltern und Seilzugschaltern auch diverse Normgrenztaster, Grenztaster und Kleinstgrenztaster. Kundenspezifische Einzelzulassungen oder Zulassungen für zur Zeit noch nicht bescheinigte Schalter und Komponenten aus dem BERNSTEIN Angebot sind auf Anfrage möglich. 158
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